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   BAG, 08.03.1957 - 1 ABR 5/55   

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https://dejure.org/1957,258
BAG, 08.03.1957 - 1 ABR 5/55 (https://dejure.org/1957,258)
BAG, Entscheidung vom 08.03.1957 - 1 ABR 5/55 (https://dejure.org/1957,258)
BAG, Entscheidung vom 08. März 1957 - 1 ABR 5/55 (https://dejure.org/1957,258)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 4, 63
  • NJW 1957, 1086 (Ls.)
  • DB 1957, 607
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • ArbG Düsseldorf, 28.11.2016 - 2 BV 286/16

    Nichtigkeit einer Betriebsratswahl; Auflösung des Betriebsrats; Ausschluss

    Diese Voraussetzungen sind bei den von der Arbeitgeberin benannten Fällen nicht gegeben, und zwar aus zwei Gründen: Erstens wurde auch nach dem Vorbringen der Arbeitgeberin die Belegschaft insgesamt nicht unzulässig beeinflusst (anders beispielsweise im Fall BAG, Beschl. v. 8.3.1957 - 1 ABR 5/55, AP Nr. 1 zu § 19 BetrVG, wo die ganze Wahl durch ein vorangegangenes, durch Suggestivfragen bestimmtes Abstimmungsverfahren beeinflusst war).
  • BAG, 13.11.1991 - 7 ABR 18/91

    Betriebsausschuß-Wahlanfechtung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 1, 317, 319 = AP Nr. 1 zu § 18 BetrVG; BAGE 4, 63, 67 = AP Nr. 1 zu § 19 BetrVG; BAGE 11, 318, 321 = AP Nr. 84 zu § 611 BGB Urlaubsrecht, zu I 2 der Gründe; BAGE 15, 235, 238 [BAG 24.01.1964 - 1 ABR 14/63] = AP Nr. 6 zu § 3 BetrVG, zu 2 b der Gründe; BAG Beschluß vom 27. April 1976 - 1 ABR 482/75 - AP Nr. 4 zu § 19 BetrVG 1972, zu 2 der Gründe; BAGE 29, 392, 395 [BAG 28.11.1977 - 1 ABR 36/76] = AP Nr. 6 zu § 19 BetrVG 1972, zu II 1 der Gründe; BAGE 44, 57, 60 = AP Nr. 10 zu § 19 BetrVG 1972, zu II 2 a der Gründe; BAGE 46, 363, 365 = AP Nr. 3 zu § 1 BetrVG 1972, zu II 2 a der Gründe) und einhelliger Auffassung in der Literatur (Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 19 Rz 66; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 16. Aufl., § 19 Rz 3; Galperin/Löwisch, BetrVG, 6. Aufl., § 19 Rz 39; Kreutz, GK-BetrVG, 4. Aufl., § 19 Rz 132; Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 3. Aufl., § 19 Rz 12; Däubler/Kittner/Klebe/Schneider, BetrVG, 3. Aufl., § 19 Rz 39; Stege/Weinspach, BetrVG, 6. Aufl., § 19 Rz 15) muß gegen allgemeine Grundsätze jeder ordnungsgemäßen Wahl in so hohem Maße verstoßen worden sein, daß auch der Anschein einer dem Gesetz entsprechenden Wahl nicht mehr vorliegt.
  • BAG, 12.10.1961 - 5 AZR 423/60

    Festlegung des Urlaubs durch den Arbeitgeber im betriebsratslosen Betrieb

    Eine solche Wahl, die gegen alle Vorschriften über die Wahl des Betriebsrates verstößt, ist nicht nur anfechtbar, sondern von vornherein nichtig (vgl. BAG 1, 317 [319] = AP Nr. 1 zu § 18 BetrVG; BAG 4, 63 [6?] - AP Nr- 1 zu § 19 BetrVG; Hueck-Nipperdey, aaO, Bd. II, § 54 V 2 S. 720-722; Galperin-Siebert, aaO, § 18 Anm. 27; Dietz, aaO, § 18 Anm. 26; Erdmann, BetrVG, 2.Aufl., 1954, § 18 Anm. 2 b; Fitting-Kraegeloh, aaO, § 18 Anm. 8 ; Neumann-Duesberg, aaO, S. 246).
  • BAG, 27.04.1976 - 1 AZR 482/75

    Anschein einer dem Gesetz entsprechenden Wahl - Verstoß gegen Wahlvorschriften -

    2. Das Landesarbeitsgericht geht, insoweit in Übereinstimmung mit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Nichtigkeit einer Betriebsratswahl, davon aus, daß deren Nichtigkeit nur in ganz besonderen Ausnahmefällen angenommen werden kann Eine Betriebsratswahl ist nur dann nichtig, wenn bei Durchführung des Wahlverfahrens gegen allgemeine Grundsätze jeder ordnungsgemäßen Wahl, also gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit und gegen die gesetzlichen Wahlvorschriften so grob verstoßen wird, daß von einem Wahlakt im Sinne des Gesetzes nicht mehr gesprochen werden kann (BAG 1, 37 [39] = AP Nr. 1 zu § 18 BetrVG; BAG 4, 63 [67] = AP Nr. 1 zu § 19 BetrVG; BAG 11, 318 [321] = AP Nr. 84 zu § 611 BGB Urlaubsrecht; BAG 15, 235 [238 = AP Nr. 6 zu § 3 BetrVG; Dietz-Richardi, aaO, § 19 Anm. 5 ff-; Erdmann- Jürging-Kammann, BetrVG, § 19 Anm. 2 und 3; Fitting-Auffarth-Kaiser, aaO, § 19 Anm. 4; Galperin-Löwisch, aaO, § 19 Anm. 41; Gnade-Kehrmann-Schneider, BetrVG, § 19 Anm. 3)- Diese Voraussetzungen liegen nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts im vorliegenden Fall nicht vor, weil die von der Beklagten gerügten Verstöße gegen die gesetzlichen Wahlvorschriften die Nichtigkeit der durchgeführten Wahl nicht rechtfertigen könnten.
  • BAG, 28.11.1977 - 1 ABR 36/76

    Nichtige Betriebsratswahl - Verstoß gegen allgemeine Grundsätze der

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 1, 317 = AP Nr. 1 zu § 18 BetrVG; BAG 4, 63 /~EUR>27 = AP Nr. 1 zu § 19 BetrVG; BAG 15, 235 /387 = AP Nr. 6 zu § 3 BetrVG und BAG 16, 1 /"§ 7 = AP Nr. 3 zu § 4 BetrVG und AP Nr. 10 zu § 3 BetrVG; zum neuen Recht vgl. Urteil des Senats vom 27. April 1976 - 1 AZR 482/75 -> /7emnchst7 AP Nr. 4 zu § 19 BetrVG 1972) und der erkennbar einhelligen Meinung im Schrifttum ist eine nichtige Betriebsrat swahl nur in ganz besonderen Ausnahmefällen anzunehmen, in denen gegen allgemeine Grundsätze jeder ordnungsgemäßen Wahl in so hohem Maße verstoßen ist, daß auch der Anschein einer dem Gesetz entsprechenden Wahl nicht mehr vorliegt (so u.a.: Pitting-Auffarth-Kaiser, aaO, § 19 Anm. 4; Dietz-Richardi, aaO, § 19 Anm. 51; Galperin-Löwisch, aaO, § 19 Anm. 41; GK-Thiele, § 19 Anm. 69).
  • BAG, 24.01.1964 - 1 ABR 14/63

    Prüfung der Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - Verkennung des Betriebsbegriffes

    Auszugehen ist von der in Schrifttum und Rechtsprechung im wesentlichen übereinstimmend vertretenen Ansicht, eine Nichtigkeit der Betriebsratswahl komme nur bei groben und offensichtlichen Verstößen in Betracht (Fitting-Kraegeloh-Auffarth, aaO, § 18 Anm. 8; Dietz aaO, § 18 Anm. 26; Galperin-Siebert, aaO, § 18 Anm. 25; Hueck-Nipperdey, aaO, S. 720; BAG 1, 317 [319] = AP Nr. 1 zu § 18 BetrVG; BAG 4, 63 [67] = AP Nr. 1 zu § 19 BetrVG; BAG AP Nr. 5 zu § 3 BetrVG).
  • ArbG Frankfurt/Main, 07.08.2019 - 17 BV 675/18

    1. Die Verwendung der Dienstpost zur Wahlwerbung durch einen Bewerber für die

    Lässt sich der von Amts wegen zu ermittelnde Sachverhalt nicht eindeutig dahingehend aufklären, dass der Verstoß keinen Einfluss auf das Wahlergebnis gehabt hat, so ist von einer Beeinflussung des Wahlergebnisses durch den Verstoß auszugehen (BAG, Entscheidung vom 08.03.1957 - 1 ABR 5/55 - juris; GK-BetrVG/Kreutz Rn. 42; HWGNRH/Nicolai Rn. 9; Richardi BetrVG/Thüsing Rn. 37).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.06.2015 - 4 TaBV 14/14

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Nichtberücksichtigung von Leiharbeitnehmern -

    Eine Wahlbeeinflussung führt nur in besonders schweren Fällen, in denen der Abstimmung schon rein äußerlich der Charakter einer Wahl fehlt, zur Nichtigkeit (BAG v. 08.03.1957 - 1 ABR 5/55 - AP Nr. 1 zu § 19 BetrVG), was vorliegend jedoch keinesfalls bejaht werden kann.
  • BAG, 11.08.1987 - 7 AZB 17/87

    Form der Berufungsbegründungsschrift bei einem durch Telekopie eingelegten

    Es ist regelmäßig davon auszugehen, daß ein Prozeßbevollmächtigter mit seiner Unterschrift auch für den Inhalt eines bestimmenden Schriftsatzes die Verantwortung übernimmt (BAG Urteil vom 28. März 1977 - 3 AZR 652/76 - AP Nr. 38 zu § 518 ZPO, unter II der Gründe; BAGE 4, 63, 65 = AP Nr. 1 zu § 19 BetrVG 1952; BAGE 11, 130 ff. = AP Nr. 15 zu § 519 ZPO).
  • BAG, 28.03.1977 - 3 AZR 652/76

    Berufungsschrift - Unterschrift durch eine postulationsfähige Person - Lesbarkeit

    Der Bevollmächtigte muß allerdings mit seiner Unterschrift die Verantwortung für den Inhalt der Schrift übernehmen (BAG 4, 63 [65] = AP Nr. 1 zu § 19 BetrVG 1952} BAG 11-, 130 ff. = AP Nr. 15 zu § 519 ZPO).
  • BAG, 11.08.1987 - 7 AZB 14/87

    Eigenhändige Unterschrift eines vor dem Arbeitsgericht postulationsfähigen

  • BAG, 11.08.1987 - 7 AZB 15/87

    Formerfordernis einer Berufungsschrift im arbeitsgerichtlichen Prozess

  • BAG, 02.12.1960 - 1 ABR 20/59

    Anfechtbarkeit einer Betriebsratswahl bei Motivirrtümern - Einmischung von

  • BAG, 22.04.1980 - 6 AZR 165/78
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